Lauterbach will Hausärzten das Leben leichter machen | AFP
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die hausärztlichen Praxen!
Die Bedingungen für uns Niedergelassene müssen wieder so attraktiv gestaltet werden, dass die nachwachsende junge Ärztegeneration gerne eine Hausarztpraxis übernimmt. Dabei muss eine Befreiung von überflüssiger Bürokratie, eine nach ärztlicher Einschätzung sinnvolle (und funktionierende) Digitalisierung sowie eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen (Entbudgetierung ärztlicher Leistungen) im Vordergrund stehen. Medikamenten- und Heilmittelregresse müssen abgeschafft werden.
Finanzinvestoren in der Gesundheitsversorgung stoppen!
Medizin ist kein Gewerbe, sondern Daseinsfürsorge. Es gibt den fatalen Trend, dass zumeist fachfremde Finanzinvestoren Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Arztpraxen aufkaufen, um sie anschließend mit maximalem Gewinn zu betreiben.
Die Gesundheitspolitik muss diese Profitgier im medizinischen Bereich unterbinden. Patientinnen und Patienten müssen sich sicher sein können, dass sie behandelt werden, weil es um ihre Gesundheit geht – und nicht nur, weil es sich finanziell lohnt. Für mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten würde zum Beispiel ein öffentliches und frei zugängliches MVZ-Register sorgen. Zusätzlich sollten die MVZ dazu verpflichtet werden, die Trägerschaft auf dem Praxisschild auszuweisen. Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln. Eigentlich hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits Ende 2022 angekündigt, man werde den „Einstieg dieser Heuschrecken in Arztpraxen“ beenden – passiert ist bisher nichts.
Reform der Notfallversorgung – Strukturen des hessischen SaN-Projekts nutzen!
Die Notaufnahmen der Krankenhäuser werden zunehmend mit Bagatell-Fällen geflutet. Und das, obwohl tagsüber die Praxen geöffnet haben und nachts der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung steht. Sinnvoll wäre es, Strukturen des hessischen SaN-Projekts zu nutzen. Das deutschlandweit einzigartige Modellprojekt, das seit gut einem Jahr im Main-Taunus-Kreis, im Main-Kinzig-Kreis sowie im Kreis Gießen erprobt wird, ermöglicht eine schnelle, passgenaue Patientensteuerung durch den Einsatz digitaler Systeme (SmED/IVENA). Patientinnen und Patienten, die stationär behandelt werden müssen, können den zentralen Notaufnahmen effizienter zugewiesen werden. Wer ambulant versorgt werden kann, wird vom Rettungsdienst nicht ins Krankenhaus, sondern in eine Partnerpraxis gefahren und dort behandelt. Um Patientinnen und Patienten und ihre Daten reibungslos von einem System in das andere übergeben zu können, werden die zentralen Leitstellen des Rettungsdienstes und der KV Hessen miteinander verknüpft.